Harzwasserwerke gewinnen Rechtsstreit um reduziertes Wasserrecht
Darf ein Landkreis einem Trinkwasserversorger die Wassermenge kürzen, obwohl eine langfristige Bewilligung besteht? Das Verwaltungsgericht Hannover entschied gestern, dass das nicht geht – eine richtungsweisende Entscheidung nicht nur für die Harzwasserwerke, sondern für alle Trinkwasserversorger deutschlandweit.
Bis zum Jahr 2040 hatten die Harzwasserwerke ursprünglich an ihrem Standort Ristedt in der Nähe von Bremen das Recht bewilligt bekommen, pro Jahr 20 Millionen Kubikmeter Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu fördern. Dies hatte der Landkreis Diepholz im Jahr 2010 entschieden. Doch 2021 änderte der Landkreis Diepholz seine Meinung und kürzte das Wasserrecht um 400.000 Kubikmeter. Wie das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschied, war das nicht rechtens.„Die Entscheidung des Gerichts hat Signalwirkung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Wir haben diesen Rechtsstreit nicht nur für uns als Harzwasserwerke geführt, sondern auch für die sichere Versorgung unserer Kunden und die Unternehmen in unserer Branche, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen“, sagt Lars Schmidt, Geschäftsführer der Harzwasserwerke. „Trinkwasserversorger gewinnen mit dieser Entscheidung Sicherheit, dass erteilte Wasserrechte, die sie nach den Vorgaben der Bewilligungsentscheidung bewirtschaften, nicht ohne zwingende Gründe reduziert werden können.“