Seit der Privatisierung in den 1990er Jahren muss sich jedes Bauvorhaben der Harzwasserwerke, das nicht durch den Privatisierungsvertrag als Pflicht vorgeschrieben ist, rechnen und tragen. Ein Ausbau der Anlagen im Harz für den besseren Hochwasserschutz, für die Versorgungssicherheit Niedersachsens und eine sichere Niedrigswasserabgabe in die Flüsse wird nach jetzigem Kenntnisstand nicht über den Wasserpreis finanzierbar sein. Damit können sich die jetzt zu untersuchenden und prüfenden Maßnahmen des Energie- und Wasserspeicher Harzes nicht rechnen.
Trotzdem fühlen sich die Harzwasserwerke in ihrer Tradition als Landesunternehmen verpflichtet, an Lösungen für Niedersachsen zu arbeiten und für ihre Kunden in der Fläche des Landes mitzudenken. Wir engagieren uns und setzen uns bei der Politik und in der Gesellschaft für den Energie- und Wasserspeicher Harz ein, weil wir Lösungen für die Zukunftsprobleme Niedersachsens bieten wollen.