Besichtigungen
Hier erhalten Sie alle Informationen zu Besichtigungen bei den Harzwasserwerken. Als Trinkwasserversorger und Teil der kritischen Infrastruktur können wir geführte Besichtigungen unserer Wasserwerke und Talsperren nur auf Anfrage und in kleinem Rahmen anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gruppen von 10-20 Personen aus interessierten Unternehmen der Wasserwirtschaft oder verwandten Branchen sowie Hochschulen, Universitäten und Interessengemeinschaften können eine Besichtigung über das untenstehende Formular anfragen. Nach interner Prüfung erhalten Sie innerhalb von 14 Werktagen eine Rückmeldung.
Besichtigungen für Einzelpersonen sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie zudem folgende generelle Informationen zu Besichtigungen bei den Harzwasserwerken:
- Besichtigungen finden ausschließlich von Montag und bis Freitag, im Zeitraum von 9 bis 15 Uhr statt.
- Die Führung dauert rund 90 Minuten und ist kostenlos.
- Für die Teilnahme an der Besichtigung müssen sich alle Teilnehmenden mit einem Ausweisdokument verifizieren. Weitere Informationen folgen nach Zusage der Besichtigung.
- Die Teilnehmenden müssen zudem eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben, die Sie hier downloaden können.
- Foto- und Videoaufnahmen in unseren Anlagen sind verboten. Ebenso ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken untersagt.
Anfahrtsskizzen für alle Wasserwerke und Talsperren finden Sie unter dem Formular.
Anfahrtsskizzen
Datenschutzhinweis
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Besucher sind die Harzwasserwerke GmbH, Bördestraße 23, 31135 Hildesheim, E-Mail: hww@harzwasserwerke.de.
Der Verantwortliche erhebt Daten von Besuchern in seinen Betrieben (Name und Vorname, Personalausweisnummer) im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO). Die Harzwasserwerke haben wegen der Sicherheit der Wasserversorgung ein Interesse festzustellen, wer die Anlagen betreten hat, um dies bei möglichen Straftaten an die Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) weiterzugeben und eventuell eigene rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Die Daten von Teilnehmenden der Besichtigungen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen beginnend am Ersten des Folgemonats nach der Besichtigung gespeichert und anschließend gelöscht. Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15
DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO).
Weitere Informationen zum Datenschutz auf unserer Homepage finden Sie hier.